Einzelfallhilfe
Der Landesverband bietet seinen Mitgliedern Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen Hilfen in Notlagen. Aufgrund einer engen und langjährigen Zusammenarbeit mit verschiedenen Stiftungen ist der lvkm-sh mit der Einzelfallhilfe in der Lage, Familien mit einem Kind mit Behinderung oder erwachsene Betroffene, die ohne eigenes Verschulden in eine schwierige und problematische Situation geraten sind, unbürokratisch und kurzfristig zu helfen, wenn es keine andere (staatliche) Hilfe gibt.
Für eine erfolgreiche Förderung ist die Mithilfe der Betroffenen erforderlich und ein Nachweis der Bedürftigkeit zu erbringen. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht. Dieser Service ist ausschließlich Mitgliedern des Landesverbandes vorbehalten.
Ansprechpartnerin
- Familienberatung
- Diplom-Sozialpädagogin